LG Marburg - Urteil vom 03.03.1994
1 O 8/94
Normen:
TierschutzG §§ 1, 17 ; VVG § 62 Abs. 1 S. 1, § 63 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden H-3/15
NJW-RR 1994, 805
SP 1995, 182
VersR 1995, 332
ZfS 1995, 141
r+s 1995, 50

LG Marburg - Urteil vom 03.03.1994 (1 O 8/94) - DRsp Nr. 1995/5014

LG Marburg, Urteil vom 03.03.1994 - Aktenzeichen 1 O 8/94

DRsp Nr. 1995/5014

Gesichtspunkte des gesetzlich geforderten und sanktionierten Tierschutzes können dagegen sprechen, das Ausweichen vor kleineren Wildtieren und daraus resultierende Unfallschäden vom Rettungskostenersatz nach §§ 62, 63 VVG auszunehmen.

Normenkette:

TierschutzG §§ 1, 17 ; VVG § 62 Abs. 1 S. 1, § 63 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Nach Ansicht der Kammer rechtfertigt die Alternative Reh oder Hase keine unterschiedliche Beurteilung. Zum einen verkennt die Bekl., daß ein Unfall infolge Ausweichens auch im Fall eines Rehs in der Regel einen erheblich höheren Schaden verursachen wird, als er bei der Kollision entstanden wäre. Darüber hinaus können auch beim Zusammenstoß mit kleineren Tieren erhebliche Schäden an einem Kfz entstehen. ...