AG Neuburg vom 17.02.2005
3 C 565/04
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen:
zfs 2005, 233

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen Radfahrer

AG Neuburg, vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 3 C 565/04

DRsp Nr. 2008/13756

Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen Radfahrer

Kollidiert ein PKW mit einem entgegen kommenden, auf die Gegenfahrbahn geratenen Radfahrer, so trifft den PKW unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr eine Mithaftung von 25%. Diese tritt nur bei einem groben Verschulden des Radfahrers zurück.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ;
Fundstellen
zfs 2005, 233