Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen Radfahrer
AG Neuburg, vom 17.02.2005 - Aktenzeichen 3 C 565/04
DRsp Nr. 2008/13756
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem auf die Gegenfahrbahn geratenen Radfahrer
Kollidiert ein PKW mit einem entgegen kommenden, auf die Gegenfahrbahn geratenen Radfahrer, so trifft den PKW unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr eine Mithaftung von 25%. Diese tritt nur bei einem groben Verschulden des Radfahrers zurück.