AG Erfurt - Urteil vom 14.02.2007
5 C 1858/05
Normen:
StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 ;
Fundstellen:
zfs 2007, 384

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein seitlich am Rand abgestelltes, liegen gebliebenes Fahrzeug

AG Erfurt, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 5 C 1858/05

DRsp Nr. 2008/11092

Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein seitlich am Rand abgestelltes, liegen gebliebenes Fahrzeug

Kommt es zur Kollision eines Fahrzeugs mit einem rechts am Rand abgestellten, aber noch in die Fahrbahn hinein ragenden Fahrzeugs, so trifft letzteres eine Mithaftung von 20%.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 ;
Fundstellen
zfs 2007, 384