Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein seitlich am Rand abgestelltes, liegen gebliebenes Fahrzeug
AG Erfurt, Urteil vom 14.02.2007 - Aktenzeichen 5 C 1858/05
DRsp Nr. 2008/11092
Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein seitlich am Rand abgestelltes, liegen gebliebenes Fahrzeug
Kommt es zur Kollision eines Fahrzeugs mit einem rechts am Rand abgestellten, aber noch in die Fahrbahn hinein ragenden Fahrzeugs, so trifft letzteres eine Mithaftung von 20%.