VGH Bayern - Beschluss vom 18.01.2016 (11 C 15.2808)
I. Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerde, mit der sich die Klägerin gegen die [...]