Autor: Weinand |
Auch in Belgien hat der europäische Unfallbericht (constat amiable d'accident automobile – aanrijdingsformulier) überragende Bedeutung. Er wird i.d.R. zum Nachweis der Haftung vorgelegt und reicht hierfür auch aus.
Demgegenüber tritt der Nachweis durch polizeiliche Unfallprotokolle zurück. Weder bei Sachschäden noch bei Personenschäden besteht in Belgien die Verpflichtung, die Polizei hinzuzuziehen. In der Praxis ist es jedoch so, dass bei Personenschäden die Hilfsdienste benachrichtigt werden müssen. In den meisten Fällen melden die Hilfsdienste den Unfall der Polizei, die für die Unfallaufnahme und Räumung der Unfallstelle sorgt.
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