Reparaturkosten

Autor: Göppl

Ersetzt wird der zur Wiederherstellung erforderliche Geldbetrag, bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Grundlage der Schadensregulierung kann grundsätzlich eine quittierte Reparaturrechnung sein. Die Vorlage eines Kostenvoranschlags ist nicht ausreichend. Die finnischen Versicherer akzeptieren bei Ausländern im Regelfall auch Gutachten ausländischer Sachverständiger.