Verkehrsopferschutz

Autor: Masa Gluhinic

Soweit das Fahrzeug, das den Unfall verursacht hat, nicht versichert ist bzw. der Versicherer insolvent oder unbekannt ist oder der Schaden durch ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen verursacht wurde, haftet in Kroatien der Garantiefonds (Kroatisches Versicherungsbüro) sowohl für den Personen- als auch für den Sachschaden. Das Kroatische Versicherungsbüro kann die Schadenbearbeitung einem seiner Mitglieder-Versicherungshäuser anvertrauen.

Ist das unfallverursachende Fahrzeug wegen Unfallflucht nicht zu ermitteln, haftet der Garantiefonds für den eingetretenen Personenschaden. Nur wenn der Geschädigte schwer verletzt worden ist, wird für den Sachschaden gehaftet.