Wertminderung

Autor: Weingran

Eine technische Wertminderung wird nicht berücksichtigt. Eine merkantile Wertminderung ist erstattbar (AG Heinsberg, Urt. v. 13.06.2013 - 19 C 151/12). Wertminderungen nach niederländischem Recht sind unter Anwendung der Richtlinien des Nederlands Instituut Van Register Experts (NIVRE) zu ersetzen. Dabei errechnet sich die konkrete Wertminderung nach einer Formel, die u.a. Gebrauchsdauer, Kilometerstand, Reparatur- und Lackierungskosten sowie den Listenneupreis berücksichtigt (AG Heinsberg, Urt. v. 13.06.2013 - 19 C 151/12). In der Praxis wird eine Wertminderung nur bei schweren Schäden am Fahrzeug gezahlt werden. Ab einem Alter von etwa fünf Jahren und einem Kilometerstand von etwa 150.000 km werde hingegen eine Wertminderung nicht mehr angenommen (AG Siegen, Urt. v. 19.07.2018 - 14 C 1769/17).