Totalschaden

Autor: Göppl

Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, so wird nur dieser ersetzt. Vom Zeitwert ist zudem noch der Veräußerungserlös des beschädigten Fahrzeugs abzuziehen. Die Feststellung des Totalschadens erfolgt üblicherweise durch einen Sachverständigen.

Rückführungskosten oder Verwertungskosten für ein beschädigtes Fahrzeug bleiben ebenso wie An- und Abmeldekosten für ein Ersatzfahrzeug unberücksichtigt.