Autor: Göppl |
Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert unter Anrechnung des Restwerts. Grundlage für die Ermittlung der Schadenshöhe ist ein von der gegnerischen Versicherung in Auftrag zu gebendes Sachverständigengutachten. Restwertabzüge können verhindert werden, wenn das Schrottfahrzeug der Zollbehörde übereignet wird.
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