Adhäsionsverfahren

Autor: Göppl

Dem Geschädigten ist es möglich, sich in einem gegen den Schädiger gerichteten Strafverfahren wegen seiner zivilrechtlichen Ansprüche anzuschließen, wobei über zivilrechtliche Forderungen durch die Strafgerichte nur dann entschieden wird, wenn ein Schuldanerkenntnis abgegeben wurde oder die Schadenshöhe eindeutig nachgewiesen wird.