Autoren: Hartmann/Schomerus |
Die Erben haben Anspruch auf Ersatz der für die Beerdigung entstehenden Kosten, nicht aber für jeglichen Aufwand (Todesanzeigen, Blumenschmuck, Bewirtung von Trauergästen etc.).
Unabhängig davon haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf eine Pauschalzahlung (im Jahr 2022: 438,80 Euro) für die besonderen Aufwendungen aufgrund des Todesfalls. Dieser Betrag wird immer gezahlt, ohne Notwendigkeit die getätigten Ausgaben zu belegen.
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