Haftungssystem

Autor: Tufan

Es besteht sowohl eine Gefährdungshaftung mit Entlastungsmöglichkeit nach dem türkischen Straßenverkehrsgesetz (StVG) sowie eine Verschuldenshaftung nach dem türkischen Obligationenrecht (OR Gesetz Nr. 6098 v. 11.01.2011); Letzteres wurde nach schweizerischem Vorbild geschaffen. Das StVG wurde mit dem Gesetz Nr. 2918 vom 13.10.1983 ebenfalls an das schweizerische Vorbild angepasst. Schadensersatzansprüche können auf beide Anspruchsgrundlagen gestützt werden.