- Verlängerung einer vorläufigen Anordnung nach § 70 FGG über sechs Wochen hinaus - Genehmigungsfähigkeit der medizinischen Behandlung eines Minderjährigen
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.01.2002 - Aktenzeichen 20 WF 112/01
DRsp Nr. 2002/5769
- Verlängerung einer vorläufigen Anordnung nach § 70FGG über sechs Wochen hinaus - Genehmigungsfähigkeit der medizinischen Behandlung eines Minderjährigen
»1. Die Verlängerung einer vorläufigen Anordnung nach § 70FGG über sechs Wochen hinaus muss Ausnahmefällen vorbehalten bleiben, in denen aus besonderen Gründen nicht vorher über die Unterbringung entschieden werden kann.2. Die medizinische Behandlung eines Minderjährigen kann gerichtlich nicht genehmigt werden.«