23.1 Schriftsatzmuster: Antrag auf Zahlung der Abfindung der schuldrechtlichen Ausgleichsansprüche nach § 23 VersAusglG

Autor: Götsche

Praxishinweis

Über die Abfindung kann auf Antrag hin bereits im Scheidungsverbund entschieden werden (BGH v. 05.05.2021 - XII ZB 381/20, FamRZ 2021, 1280). Die Bezifferung der Abfindungsleistung ist nicht geboten (OLG Brandenburg, NJW 2013, 177). Die Höhe richtet sich nach dem Zeitwert des Ausgleichswerts der abzufindenden Anrechte.

Letzte redaktionelle Änderung: 05.01.2024