Autor: Götsche |
PraxishinweisÜber die Abfindung kann auf Antrag hin bereits im Scheidungsverbund entschieden werden (BGH v. 05.05.2021 - XII ZB 381/20, FamRZ 2021, 1280). Die Bezifferung der Abfindungsleistung ist nicht geboten (OLG Brandenburg, NJW 2013, 177). Die Höhe richtet sich nach dem Zeitwert des Ausgleichswerts der abzufindenden Anrechte. |
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