Autor: Götsche |
Vereinbarungen zum VA sind grundsätzlich zulässig und vom Gesetzgeber auch erwünscht. Nur in gravierenden Ausnahmefällen darf in die Vertragsfreiheit der Eheleute eingegriffen werden.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|