Autor: Götsche |
Die spätere Erkrankung eines Ehegatten kann die Berufung des anderen Ehegatten auf den vereinbarten Ausschluss des VA als rechtsmissbräuchlich erscheinen lassen (BGH, FamRZ 2005,
Weniger Bedenken an einem Ausschluss bestehen, wenn die Ehe erst im Alter geschlossen wird (BGH, FamRZ 2008, 2011, 2013 m. Anm. Bergschneider, vgl. auch für mittleres Alter OLG Karlsruhe, FamRZ 2008,
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