32.5.5 Sonstiges

Autor: Götsche

Zu gestörter Vertragsparität kann es auch dadurch kommen, dass ein Ehepartner die deutsche Sprache nicht so beherrscht, dass er den Inhalt der Vereinbarung richtig versteht (BGH v. 22.11.2006 - XII ZR 119/04, FamRZ 2007, 450). Bei ausländischen Ehegatten ist zu fragen, ob sie einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland nur durch die Eheschließung verwirklichen können und sich insoweit in einer Drucksituation befanden.

Hat der benachteiligte Ehegatte den Abschluss der Vereinbarung veranlasst, kann dies einer Unwirksamkeit entgegenstehen (OLG Stuttgart, FamRZ 2007, 291, 292).