36.2 Rechtliche Grundlage

Autor: Götsche

Erhält der Ausgleichspflichtige eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze, wird die Minderung aus dem VA so lange nicht berücksichtigt, wie ein gleichzeitig aus dem VA bestehendes Anrecht bei einer anderen Versorgung noch nicht realisiert werden kann (§ 35 Abs. 1 VersAusglG).

Letzte redaktionelle Änderung: 30.06.2021