I.
Die am 28.1.1972 an ihrem letzten Wohnort verstorbene Erblasserin hatte drei Söhne, die Beteiligten zu 1 bis 3. Ihr erster Ehemann, der leibliche Vater des Beteiligten zu 2 und Adoptivvater des Beteiligten zu 1, ist im Jahr 1968 an seinem letzten Wohnort vorverstorben. Er war Miteigentümer eines Hausgrundstücks in gewesen und im Weg der gesetzlichen Erbfolge von der Erblasserin sowie den Beteiligten zu 1 und 2 beerbt worden.
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