BayObLG - Beschluß vom 23.12.1993 (3Z BR 282/93) - DRsp Nr. 1995/1323
BayObLG, Beschluß vom 23.12.1993 - Aktenzeichen 3Z BR 282/93
DRsp Nr. 1995/1323
1. Die Beendigung einer vorläufigen Betreuung durch Zeitablauf oder Bestellung eines endgültigen Betreuers erledigt das Verfahren. 2. Ist zu diesem Zeitpunkt eine weitere Beschwerde gegen die Bestellung des vorläufigen Betreuers anhängig, wird sie unzulässig, wenn nicht eine Beschränkung auf die Kosten erfolgt. 3. Bei unzulässiger weiterer Beschwerde ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht angebracht.