1. Die Beschwerde der Staatskasse vom 12.02.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf, Familiengericht, vom 24.01.2019 (Gesch.-Nr:
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Staatskasse wendet sich gegen einen Berichtigungsbeschluss, in dem nachträglich die berufsmäßige Führung einer Umgangspflegschaft festgestellt wurde.
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