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2005
Sonstige
OLG
OLG Celle
OLG Celle - Beschluss vom 12.12.2005
10 UF 125/05
Normen:
BGB
§
1587a
Abs.
1
, Abs.
2
Nr.
3
, Abs.
3
Nr.
2
, Abs.
4
§
1587b
Abs.
2
;
VAHRG
§
1
Abs.
3
§
10a
;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1041
NJW-RR 2006, 587
OLGReport-Celle 2006, 203
Vorinstanzen:
AG Uelzen, vom 22.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen
F 1111/04
Berücksichtigung von Zusatzversorgungsanwartschaften beim Versorgungsausgleich
OLG Celle,
Beschluss
vom 12.12.2005
- Aktenzeichen 10 UF 125/05
DRsp Nr. 2006/744
Berücksichtigung von Zusatzversorgungsanwartschaften beim Versorgungsausgleich
»Zur Bewertung eines Anspruchs auf Rente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Abänderungsverfahren nach §
10a
VAHRG
.«
Normenkette:
BGB
§
1587a
Abs.
1
, Abs.
2
Nr.
3
, Abs.
3
Nr.
2
, Abs.
4
§
1587b
Abs.
2
;
VAHRG
§
1
Abs.
3
§
10a
;
Entscheidungsgründe:
I.
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