I. Auf die Beschwerde des Deutschen Rentenversicherung Bund [...]
II. Auf die Beschwerde der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Harburg, Familiengericht, vom 6. Juni 2019 (Gz.
III. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
IV. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.900 € festgesetzt.
Die zulässigen Beschwerden der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder haben in der Sache Erfolg.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat auf der Basis des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes unter dem 8. Juli 2019 eine aktualisierte Auskunft der Rentenanwartschaften übersandt. Diese wurde der Teilung zu Grunde gelegt.
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