Die Rechtsbeschwerden gegen den Beschluss des 11. Zivilsenats und Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 24. August 2018 werden auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 4 und 5 zurückgewiesen.
Wert: 3.000 €
I.
Die Beteiligten zu 4 und 5 erstreben als ehemalige Pflegeeltern die Übertragung der Pflegschaft für das betroffene Kind.
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