Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des 1. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Dezember 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur weiteren Behandlung als Rechtspflegererinnerung an das Amtsgericht Düsseldorf verwiesen, dem auch die Entscheidung über eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten in den Rechtsmittelverfahren aufgegeben wird.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
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