1. Auf die Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek - Familiengericht - vom 20.12.2018 geändert. Der Antrag des Kindesvaters auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für das betroffene Kind wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
3. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
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