OLG München - Beschluss vom 26.10.2005 33 Wx 171/05
Normen:
BGB § 1908i § 1857a § 1840 ;
Fundstellen:
MDR 2006, 211
OLGReport-München 2006, 15
Rpfleger 2006, 73
Keine Befreiung des nicht privilegierten Betreuers von der Rechnungslegungspflicht
OLG München, Beschluss vom 26.10.2005 - Aktenzeichen 33 Wx 171/05
DRsp Nr. 2005/19046
Keine Befreiung des nicht privilegierten Betreuers von der Rechnungslegungspflicht
»Auch ein geschäftsfähiger Betreuter kann seinen Betreuer, der nicht zum Kreis der privilegierten Betreuer im Sinne von § 1608i Abs. 2 Satz 2 BGB zählt, nicht von der Rechnungslegungspflicht befreien.«
Normenkette:
BGB § 1908i § 1857a § 1840 ;
Sachverhalt:
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