Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Reutlingen vom 11.11.2013, 2 F 965/13, in Ziffer 2. wie folgt
a b g e ä n d e r t:
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Verfahrenswert im Beschwerdeverfahren: 1.100,00 EUR
Das Rechtsmittel der Antragsgegnerin gegen die Kostenentscheidung des Familiengerichts ist zulässig und begründet.
1.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|