OLG Stuttgart - Beschluss vom 07.02.2013 (11 UF 184/12)
Es verbleibt bei der Kostenentscheidung erster Instanz. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin zu 1/3, der Antragsgegner zu 2/3. Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens: 12.860,00 € I. Die am [...]