Auf die Revision der Beklagten werden das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Februar 2012 und das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. Oktober 2011 geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
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