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1993
Sonstige
Sonstige
LG
LG Oldenburg
LG Oldenburg - Beschluß vom 18.05.1993
8 T 372/93
Normen:
FGG
§
69g
Abs.
1
;
Fundstellen:
BtPrax 1993, 180
FamRZ 1994, 178
JurBüro 1993, 694
LG Oldenburg - Beschluß vom 18.05.1993 (8 T 372/93) - DRsp Nr. 1994/15183
LG Oldenburg,
Beschluß
vom 18.05.1993
- Aktenzeichen 8 T 372/93
DRsp Nr. 1994/15183
Die isolierte Beschwerde gegen die Auswahl des Betreuers durch das Vormundschaftsgericht ist analog §
69g
Abs.
1
FGG
zulässig.
Normenkette:
FGG
§
69g
Abs.
1
;
Fundstellen
BtPrax 1993, 180
FamRZ 1994, 178
JurBüro 1993, 694
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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