OLG Düsseldorf - Beschluß vom 22.07.1993 (3 WF 124/93) - DRsp Nr. 1994/8734
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 22.07.1993 - Aktenzeichen 3 WF 124/93
DRsp Nr. 1994/8734
Die Inanspruchnahme des unterhaltspflichtigen Ehegatten auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses ist schon dann unbillig i.S. des § 1360a Abs. 4 Satz 1 BGB, wenn dieser selbst Prozeßkostenhilfe beanspruchen könnte, und sei es auch nur unter Auferlegung von Raten.