Zum Streit darüber, ob ein Sozialhilfeanspruch den Verfügungsgrund beseitigt: Thran, FamRZ 1993, 1395 ff.
Vgl. auch OLG Bamberg - 2 UF 149/94 - 24.10.1994 (EzFamR aktuell 1995, 42 = FamRZ 1995, 623): Danach fehlt es an einem Verfügungsgrund, soweit vor dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung der Unterhaltsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe in Höhe der gewährten Hilfe übergegangen ist, hingegen besteht ein Verfügungsgrund auch bei laufender Gewährung von Sozialhilfe für den Zeitraum nach Erlaß der einstweiligen Verfügung.
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