Nach dem Sachverhalt hat der Beklagte regelmäßig Skatgewinne von DM 1.400,- monatlich. Der Senat hat in seiner Entscheidung ausgeführt, daß der Beklagte eingestandenermaßen Gewinn mache, weil er offensichtlich besser spiele als seine Mitspieler. Es werde ihm aber nicht angesonnen, auch in Zukunft nach einem Arbeitstag weiterhin in den »Skatclub« zu gehen, um Nebeneinnahmen zu erzielen. Es stehe ihm frei, diese Tätigkeit jederzeit einzuschränken oder aufzugeben. Solange er aber Skatgewinne mache, seien die daraus resultierenden Einnahmen anzurechnen.
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