OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 16.12.1993 (22 W 37/93) - DRsp Nr. 1996/797
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 22 W 37/93
DRsp Nr. 1996/797
Der Versicherer kann sich nach Treu und Glauben nicht darauf berufen, ein Rücktransport des Erkrankten aus dem Ausland sei weder medizinisch notwendig noch ärztlich angeordnet, wenn die Kosten, die er für die ärztliche Heilbehandlung im Ausland zu erstatten hätte, ähnlich hoch sind wie die Kosten des Rücktransports in die BR Deutschland, wo er keine Kosten für die Heilbehandlung zu erbringen hat.