OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 22.09.1993 (9 U 75/92) - DRsp Nr. 1996/799
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 22.09.1993 - Aktenzeichen 9 U 75/92
DRsp Nr. 1996/799
DM 400000,- sowie Feststellung des Ersatzes künftigen materiellen Schadens für 24jährigen Motorradfahrer aus Verkehrsunfall wegen Querschnittlähmung unterhalb des Brustwirbelkörpers 8 mit Blasen- und Darmlähmung. Lebensgefahr. Insgesamt 415 Tage stationärer Aufenthalt in verschiedenen Kliniken, wochenlang kaum ansprechbar, hohes Fieber und weitere Komplikationen inform einer Entzündung der Herzinnenhaut, welche durch die entzündliche Veränderung der Klappensegel zu Herzklappenfehlern führt, Nierenentzündung, Blasen- und Mastdarmlähmung mit aufgehobener Blasenspastik.
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