OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 25.06.1993 (1 UF 222/92) - DRsp Nr. 1994/9573
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.06.1993 - Aktenzeichen 1 UF 222/92
DRsp Nr. 1994/9573
Mögliche Versagung oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs einer getrennt vom Ehemann lebenden Ehefrau, die - wenn auch nach vorausgegangener "Erosion der ehelichen Beziehungen" - eine auf Dauer angelegte intime Beziehung zu einem anderen Mann begründet hat, wobei letzteres nicht zur Begründung eines gemeinsamen Haushalts geführt haben muß.