OLG Oldenburg - Beschluß vom 22.10.1993 (5 W 162/93) - DRsp Nr. 1994/13072
OLG Oldenburg, Beschluß vom 22.10.1993 - Aktenzeichen 5 W 162/93
DRsp Nr. 1994/13072
Das türkische Recht unterscheidet bei Kindern zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung. Eine Legitimation ist möglich durch spätere Eheschließung und durch richterliche Erklärung bei Kindern von Verlobten, nicht aber durch bloße Vaterschaftsanerkennung.