OLG Oldenburg - Urteil vom 22.12.1993 (3 U 44/93) - DRsp Nr. 1994/13068
OLG Oldenburg, Urteil vom 22.12.1993 - Aktenzeichen 3 U 44/93
DRsp Nr. 1994/13068
Mit der Scheidung der Ehe entfällt die Geschäftsgrundlage, auf Grund derer Schwiegereltern Zuwendungen zum Erwerb eines Eigenheims an einen Ehegatten erbracht haben. Da auch dem Ehegatten in der Regel erkennbar ist, daß Geldzuwendungen der Schwiegereltern der Sicherung der Ehe dienen und von deren Fortbestand abhängig sind, kann die Zuwendung nach der Scheidung nach den Grundsätzen zurückgefordert werden, die zum Wegfall der Geschäftsgrundlage entwickelt wurden.