I. In Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Hamburg vom 18. Juni 2019 (Az.
II. Der Wert des Verfahrens wird auf 3.330 € festgesetzt.
III. Die Kostenentscheidung folgt der Kostenentscheidung der ausstehenden Entscheidung im anhängigen Hauptsacheverfahren.
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