Die im Jahr 1944 geborene Klägerin zu 1) und der 1941 geborene Beklagte haben im Jahr 1966 geheiratet. Aus der Ehe sind die Kinder ..., geboren am 8. September 1968, und ... (Klägerin zu 2), geboren am 4. Dezember 1973, hervorgegangen. ... leidet unter Behinderungen und ist pflegebedürftig. Ein Teil ihrer Behinderungen ist Folge eines Verkehrsunfalls, den sie am 12. November 1982 auf ihrem Schulweg erlitt.
Im August 1983 haben sich die Parteien getrennt. Die Ehe der Parteien ist seit dem 3. März 1987 rechtskräftig geschieden.
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