Unterhaltsanspruch bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit
OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.1993 - Aktenzeichen 6 UF 93/92
DRsp Nr. 1994/8696
Unterhaltsanspruch bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit
Ein zum Zeitpunkt der endgültigen Beendigung der Kindeserziehung oder -betreuung bestehende krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit kann nur insoweit zu einem Unterhaltsanspruch gemäß § 1572 Nr. 2 BGB führen, als nicht bereits zuvor die Kindesbetreuung (teilweise) unnötig geworden und deshalb bereits vor der Erkrankung eine (teilweise) Erwerbsverpflichtung entstanden ist.