I.
Das Amtsgericht hatte wiederholt eine Unterbringung des Betroffenen angeordnet, zuletzt mit sofortiger Wirksamkeit am 17.8.1993 für drei Monate mit gleichzeitiger Aussetzung der Vollziehung ab 27.8.1993 für sechs Monate unter folgenden Auflagen:
1. Der Betroffene hat die Leponex-Behandlung nach ärztlicher Anordnung fortzusetzen.
2. Er hat sich regelmäßig gemäß den ärztlichen Anordnungen einer Blutbild- und Blutspiegelkontrolle im Bezirkskrankenhaus R zu unterziehen, erstmals am 6.9.1993 um 17 Uhr.
3. Er hat ab 1.9.1993 eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte aufzunehmen und die Werkstatt regelmäßig zu besuchen.
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