I.
Die Betroffene befindet sich seit dem 12. Februar 2007 zur Behandlung in der Klinik....
Mit Beschluss vom 03. März wurde die Betreuerin im Wege der einstweiligen Anordnung mit den Aufgabenkreisen Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern und Wohnungsangelegenheiten bestellt. Nach einer Stabilisierung der gesundheitlichen Situation der Betroffenen wurden die Aufgabenkreise eingeschränkt auf die Bereiche Gesundheitssorge, Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern, Vertretung vor Ämtern und Behörden sowie Wohnungsangelegenheiten. Die sofortige Wirksamkeit dieses Beschlusses vom 30. Mai 2007 wurde angeordnet.
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