I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 7. November 2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Altona, Familiengericht, vom 2. Oktober 2018, wird der Beschluss abgeändert:
Dem Antragsteller wird Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt [...] bewilligt.
Die Bewilligung erfolgt unter Ausschluss der bereits entstandenen und aus der Staatskasse dem Antragsteller verauslagten Rechtsanwaltsgebühren.
II. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
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