Antrag auf Abänderung einer Altentscheidung nach § 51 Abs. 1 VersAusglG

An das Amtsgericht ... - Familiengericht -

...  

 

Abänderungsantrag nach § 51 Abs. 1 VersAusglG

des ...

- Antragsteller -

Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/Rechtsanwalt ...

gegen ...

- Antragsgegnerin -

 

Ich bestelle mich zur/zum Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und beantrage,

das Urteil/den Beschluss des AG ... vom ... (Az.: ...) betreffend den Ausspruch zum Versorgungsausgleich abzuändern und mit Wirkung ab dem ersten Tag des Monats nach Antragstellung neu zu regeln.  

Begründung:

Der Anspruch des Antragstellers auf Abänderung folgt aus § 51 Abs. 1 und 2 VersAusglG, §§ 225 f. FamFG. Der Antragsteller und die Antragsgegnerin sind geschiedene Eheleute. Der öffentlich-rechtliche Versorgungsausgleich wurde mit der im Antrag näher bezeichneten Entscheidung des Familiengerichts ... geregelt. In diesen Ausgleich sind die Anrechte des Antragstellers/der Antragsgegnerin bei ...  

mit einem damaligen Ehezeitanteil von ... € einbezogen worden; der Ausgleichswert beträgt ... €. Aufgrund nachträglicher Veränderungen beträgt dieser Ehezeitanteil nach der Auskunft des ...   vom ... aktuell tatsächlich ... €; der Ausgleichswert beträgt somit jetzt ... €.