39.1 Rechtliche Grundlage

Autoren: Götsche/Kretzschmar

Verfahren und Rechtsfolgen der Abänderung des Wertausgleichs bei der Scheidung regelt §  226 FamFG. Für Altfälle ist daneben §  51 VersAusglG anzuwenden, siehe dazu Teil 40.5.

Letzte redaktionelle Änderung: 26.01.2024