42.11.1 Instanzenzug

Autoren: Götsche/Kretzschmar

Der Instanzenzug ist dreiteilig:

das Amtsgericht als Eingangsinstanz,

das Oberlandesgericht als Beschwerdeinstanz,

der BGH als Revisionsinstanz.

Letzte redaktionelle Änderung: 20.06.2023