BGH - Urteil vom 26.02.1992 (XII ZR 58/91)
Am 29.8.1989 verstarb in G. der Sohn der Bekl., Dr. W. Er hatte seit Jahren mit dem Kl. zusammengelebt; kurz vor seinem Tode hatte er sich nach einem Krankenhausaufenthalt in schlechtem gesundheitlichen Zustand in G. [...]